Der Haribonator
1. April 2025
Haribonator: Mit der Eintreibung des haribonus beauftragter fränkischer Amtsträger.
Als haribonator wurden in fränkischer Zeit Amtsträger bezeichnet, denen die Erhebung des haribonus oblag, einer Abgabe auf den Handel mit ursuli cumminei[1]. Die Ursprünge dieses Amtes gehen möglicherweise auf spätantikes römisches Recht zurück[2]. Wurde der haribonus in merowingischer Zeit zumeist von den Grafen erhoben, übertrugen die Karolinger die Erhebung dieser Abgabe zumeist den missi dominici. Ursache dieser Kompetenzverschiebung scheinen Konflikte um den dem haribonator zukommenden Anteil am in Naturalien erhobenen haribonus gewesen zu sein[3]. Auch die Übertragung der Aufgabe an die missi scheint dieses Problem jedoch nicht behoben zu haben, bleibt dieser Streitpunkt doch ständiges Thema in den karolingischen Kapitularien. Deutlich werden dabei die unterschiedlichen Präferenzen der karolingischen Herrscher, die mal die ursuli cumminei rubentes (Karl der Große, Karl der Kahle), mal die ursuli cumminei virentes (Ludwig der Fromme, Karl der Dicke) bevorzugten und darüber in Konflikt mit den haribonatores gerieten[4].
HL
[1] Grundlegend dazu H. Brunner, Der fränkische haribonator; F. L. Ganshof, L’haribonator merovingien; F. L. Ganshof, L’haribonator carolingien. Zum haribonus siehe auch G. Eva, Fränkische Zölle, S. 48.
[2] Vgl. J. Durliat, L’administration des taxes, S. 192-195; kritisch J. P. Riegel, Die Ursprünge, S. 72-78.
[3] F. L. Ganshof, L’haribonator carolingien, S. 23-26.
[4] Vgl. dazu insb. T. Gottschalk, Präferenzen, S. 75-111; F. Paulaner, Im Garten, S. 83-85.