Horst Lößlein: Schriftlichkeit im fränkischen Rechtsprozess
6. Dezember 2021
Abstract:
Frühmittelalterliche Rechtsprozesse bestanden aus einer Reihe von Einzelhandlungen. Eröffnet wurden diese gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Ladung der beklagten Partei durch ihren Gegner zum Verhandlungstermin; Ihr Ende fanden sie mit der Ausstellung eines Sicherheitsschreibens, mit welchem die unterlegene Partei ihre Anerkennung der Entscheidung signalisierte und festigte. Zwischen Anfang und Ende konnte allerdings viel geschehen: Parteien konnten nicht zum Gerichtstermin erscheinen, die Gerichtsversammlung konnte von einer Partei gemeinsam mit Eidhelfern zu leistende Reinigungseide verlangen oder das Gericht konnte die Leistung von Bußzahlungen anordnen. All dies, davon geben die Formelsammlungen Zeugnis, wurde in Form von Belegschreiben schriftlich festgehalten, die dann im weiteren Verfahren vorzulegen waren, um den ordnungsgemäßen Verlauf zu bekräftigen.
Weitergehende Informationen über das Verfahren samt einer detaillierten Anleitung finden sich im Beitrag.