Weihnachten in Privaturkunden
16. Dezember 2025
Zahlreiche bedeutende Ereignisse werden zwischen 500 und 1000 auf das Weihnachtsfest datiert. Man denke nur etwa an die Kaiserkrönung Karls des Großen im Jahr 800, ferner auch an die Krönung Kaiser Karls des Kahlen 875 oder jene Ottos II. zum Mitkaiser seines Vaters am Fest zur Geburt des Herrn 967 [1]. In hagiographischen Quellen findet sich der Weihnachtstag als gewünschter Todestag [2] und es hat sich ein umfangreicher Fundus an Weihnachtspredigten von einflussreichen Theologen erhalten [3]. Bei einer quantitativen Untersuchung bei Geschichtsschreibern und in Herrscherurkunden konnte Hans-Werner Goetz zudem nachweisen, dass das Weihnachtsfest neben der Osterfeier im Frühmittelalter zu den am häufigsten genannten Festen zählt [4]. Damit ist die allgemeine Bedeutung des Weihnachtsfestes im Frühmittelalter angezeigt, obwohl die erste Aufnahme in einen synodalen Festkalender erst 813 in Aachen bezeugt ist [5]. Wie vielfältig sich das Fest in den Quellen präsentiert, lässt sich auch anhand der Privaturkunden aufweisen, die in der Datenbank unseres Projektes retrodigitalisiert zur Verfügung stehen [6].
Der aktuelle Bearbeitungsstand der einsehbaren Privaturkunden umfasst etwas mehr als 10.000 Stücke aus über sieben Jahrhunderten und bietet, zumindest in Auszügen, eine geographische Streuung zwischen der Bretagne und Alemannien. Eine Stichprobe zum Weihnachtsfest durch dieses Material weist bis zum ersten Millennium 21 Urkunden aus, die das Weihnachtsfest (als nativitas domini oder natalis domini) explizit erwähnen, nur eines dieser Stücke ist auf den 25.12. datiert.
Bei dieser „Weihnachtsurkunde“ handelt es sich um die Schenkung eines Bruno, für die Nonnen des Klosters St. Cäcilien auf Bitten der Äbtissin, in der zugleich eine erbetene Freilassung vorgenommen wird [7]. Der Rechtsakt geschah in der Heiligen Nacht, wie die Actums-Klausel festhält:
„[…] Öffentlich vollzogen in der genannten Kirche in der feierlichen Nacht der Geburt des Herrn […]“ [8].
Gemeint ist hier die Christmette. Diese wird in Köln als Messe in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember gefeiert und, nach dem Zeugnis dieser Urkunde, im Jahr 961 als Teil einer Stationsliturgie begangen [9]. In den Vollzug der Liturgie lässt sich auch die beurkundete Schenkung eingliedern, obschon die Details im Dunkeln bleiben. Ohnehin handelt es sich hier um eine Ausnahme, denn die Nähe zwischen Christmette und Rechtsgeschäft lässt sich in den weiteren Dokumenten unserer Datenbank nicht mehr so deutlich greifen.
Einen weiteren Zugang zur Bedeutung des Weihnachtsfestes bieten Datierungen. So vermerkt eine Urkunde aus dem Züricher Land:
„[…] Ich habe den Tag notiert: den zwölften Tag [nach] Weihnachten, das heißt am Tag vor den Nonen des Januar […]“ [10].
Dem Weihnachtsfest wird gegenüber Epiphanias (06.01.), dem ebenso traditionellen Fest der Erscheinung des Herrn, das in der Urkunde nicht benannt ist, der Vorzug bei der Bestimmung des konkreten Tages gegeben. Möglicherweise wollte der Verfasser die Bedeutung des Festes der Geburt des Herrn so besonders hervorheben oder den Urkundeninhalt stärker an die Heilige Nacht binden. Weitere Hinweise auf ein solches Vorhaben lassen sich dem Text der Urkunde allerdings nicht entnehmen.
Aufschlussreicher ist ein Dokument aus Redon. Es bestimmt die Weihnachtsoktav zum Termin der Erneuerung einer Landleihe, die auf sieben Jahre und eine Woche angelegt ist. Die Woche ist auf die Zeit von der Feier der Geburt Christi bis zu den Kalenden des Januar festgelegt. Auch der exakte Tag, auf den Weihnachten im Jahr der Bekräftigung fallen sollte, wird angegeben. Hier ist zu erkennen, dass das Weihnachtsfest vielleicht nicht den Anlass, aber doch den Termin des Rechtsaktes bestimmte, an dem Geber und Empfänger des verliehen Landes zusammentrafen [11].
In Urkunden aus Sankt Gallen erscheint das Weihnachtsfest als Zinstermin. So findet sich in einer Prekarie aus dem Januar 783 dieser Passus:
Da es uns so gefallen hat, sollst du jedes Jahr zum Festtag am Fest der Geburt des Herrn, das ist im Monat Dezember, den Zins an die Kirche des heiligen Gallus oder ihre Verwalter entrichten, nämlich dreißig Maß Bier, vierzig Brote, Ferkel im Wert eines Drittelsolidus und zwei Hühner [12].
Ähnlich konkrete Bestimmungen zur Höhe von Zinsen finden sich etwa in drei Dokumenten aus dem Rheinland. Sie variieren im Inhalt, finden ihre Gemeinsamkeit aber auch hier im Tag der Fälligkeit, dem Weihnachtsfest [13].
Die häufigste Nennung der Geburt Christi findet sich in der Urkundendatenbank in Folgeforderungen von Schenkungen an Klöster. Ein Beispiel ist die Schenkung von Liegenschaften des Abtes Albricus an das Kloster Stavelot, die neben einer Gabe von zehn Solidi pro remedium animae des Königs auch eine jährliche Gabe zur Geburt des Herrn einfordert [14]. Vergleichbare Bestimmungen finden sich auch in Testamentsverfügungen. So ist in der Schenkung Chrodegangs von Metz für das Kloster Gorze (765) die jährliche Abgabe von vier Wagenladungen Holz und vier Denaren zum Weihnachtsfest festgehalten [15]. In der Schenkung des Grafen Boso an selbiges Kloster findet sich die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe von einem Schwein, drei Hühnern und 15 Eiern am Weihnachtstag [16].
Das Weihnachtsfest als Termin für die Ablieferung von Realien am Kloster lässt sich mit dem klösterlichen Fastenbrechen zwischen Weihnachten und Epiphanias in Verbindung bringen [17]. Die Mönche mussten schlicht versorgt werden. Handelt es sich bei den Eiern aus der Bestimmung der Schenkung Bosos dann noch um Güter, die über das ganze Jahr hinweg verfügbar waren, so fällt das beorderte Schwein in die Schlachtzeit, die insbesondere im Winter auszumachen ist [18].
Grob zusammengefasst lässt sich bis hier festhalten, dass die Zusammenkünfte am Weihnachtsfest entweder in oder im weiteren Umfeld der Messen auch den Vollzug von Rechtsgeschäften beinhalten konnten. Die Bedeutung des Festes zeigt sich auch darin, dass es bei Datierung gegenüber anderen Feiertagen vorgezogen werden konnte, und der 25.12. stellt sich als beliebter Termin für Zins- und Folgegaben dar.
Eine besondere Form solcher Bestimmungen stellen die Gaben von Wachs dar. So beinhaltet das Testament der Irmina von Oeren (697/698), das unter den Urkunden aus Echternach erhalten ist, die Bestimmung, dass Freigelassene sich bemühen sollen jährlich am Weihnachtstag einen Wachszins darzubringen [19]. Eine Werdener Urkunde aus dem Jahr 799 verfügt die Gabe eines Solidus für die Beleuchtung der Kirche zum Fest des Herrn, in natale domini. Die Bestimmung wurde infolge einer Schenkung von Land an das dortige Kloster erlassen, die auch den lebenslangen Nießbrauch durch die Schenkenden beinhaltet [20] Hier ist bemerkenswert klar festgelegt, dass die jährliche Stiftung eines Solidus ausdrücklich für die Beleuchtung in der Weihnachtsnacht geschehen soll. Eine ähnliche Bestimmung ist darüber hinaus in einer Verkaufsurkunde aus Redon erhalten. Dort heißt es im üblichen Duktus zunächst, dass der Käufer in allen Belangen frei über sein Eigentum verfügen kann, dann werden Ausnahmen formuliert. Eine bestimmt, dass
„außer einer Kerze im Wert von 3 Denaren, an der Vigil der Geburt des Herrn, für den Heiligen Erlöser [die Abteikirche in Redon]“ [21].
frei verfügt werden darf. Die hohe Bedeutung dieser Gabe von Wachs für die Beleuchtung der Kirchen zum Hochfest spiegelt sich auch in einer Fälschung wieder, nämlich der fingierten Stiftungsurkunde der Manigunda, aus der Sammlung der langobardischen Urkunden von Chiaparelli. Sie führt aus, dass der verstorbenen Äbtissin am Weihnachtstag unter anderem durch die Gabe von Wachs und Wein gedacht werden soll [22]. In der Summe stellt die Beleuchtung der Kirche die häufigste Motivation von Gaben dar, die am Weihnachtstag erwartet wurden.
Zehn weitere Privaturkunden aus der Datenbank datieren auf den 25.12., erwähnen das Weihnachtsfest aber nicht explizit. Es handelt sich um typische Schenkungen aus Würzburg und Freising, die abseits der Datierung keinerlei Bezüge zum Fest setzen [24] sowie eine Gabe seiner Selbst samt Besitz [25]. Auf den ersten Blick wirkt der Befund aus Lorsch auffälliger: Dort wurden zwischen 765 und 790 fünf Schenkung am Weihnachtstag vorgenommen. Diese Beobachtung lässt sich allerdings relativieren, da ähnliche Zahlen für die umliegenden Tage vorliegen. Im gleichen Zeitraum wurden für den 24.12. sechs Eintragungen vorgenommen, für den 26.12. sieben und für den 06.01. fünf Eintragungen. In den kurzen Notizen aus Lorsch lassen sich keinerlei Hinweise auf eine inhaltliche Verbindung mit dem Weihnachtsfest ausmachen. Dieser Befund steht nun auch stellvertretend für die Gesamtheit der betrachteten Dokumente.
Ob eine Urkunde auf Weihnachten datiert oder die Geburt des Herrn sogar konkret erwähnt, spielt für ihre weitere Gestaltung keine Rolle. Die Liturgie wird, wie eingangs betrachtet, nur am Rande gestreift, theologische Überlegungen finden keinen Platz. Grundsätzlich ist auch die Position des Weihnachtsfestes variabel. Es kann in der Datierung erscheinen, in den Kontext eingewoben sein, oder aber, im Falle einer weiteren Prekarie aus St. Gallen, an die Pönformel (eine bekräftigende Strafandrohung gegen Zuwiderhandlungen) angefügt werden [26]. Die Erwähnung des Festes erfolgt zumeist zum Zweck der Datierung oder der Terminbestimmung. Einzig die Beleuchtung der Kirche, präzise in der Weihnachtsnacht, lässt sich als bewusste Gabenbestimmung zu just diesem Tag erkennen. Vielleicht ist hier an Jesaja 9,1 oder den 27. Psalm zu denken:
„Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein großes Licht, und über denen, die da wohnen im finstern Lande, scheint es hell“ [27].
„Der Herr ist mein Licht und mein Heil; vor wem sollte ich mich fürchten?“ [28]
BAS
Anmerkungen:
[1] Eine Übersicht zu Kirchenfesten und Kaiserkrönungen bietet Goetz, Hans-Werner: Kirchenfest und weltliches Alltagsleben im früheren Mittelalter, in: Mediaevistik 2 (1989), S. 123-171, hier S. 139.
[2] So etwa bei Venantius Fortunatus, Vita S. Radegundis Reginae, II, 26: Et quia illa quidquid potissimum facere voluit, semper die natalis Domini facere elegit, gloriosus transitus ejus sic contigit.
[3] Zugängliche Übersetzungen der einflussreichen Weihnachtspredigten des Augustinus sind in Augustine, Sermons for Christmas and Epiphany, hg. von Thomas Comerford Lawler, New York 1952 veröffentlicht.
[4] Goetz, Hans-Werner: Kirchenfest und weltliches Alltagsleben im früheren Mittelalter, in: Mediaevistik 2 (1989), S. 123-171, hier S. 134.
[5] MGH Conc. Carol. Concilium Moguntinense a. 813, XXXVI, S. 267f.
[6] Den Prozess der Urkundenaufbereitung schildern wir hier.
[7] Rheinisches Urkundenbuch, ed. Wispinghoff, Nr. 250, verfügbar über die Urkundendatenbank. Für das Jahr 1030 findet sich dazu noch eine Inschrift zur Kirchweihe aus Stavelot, die explizit auf die Weihnachtsvigil rekurriert, Recueil des chartes de l’abbaye de Stavelot-Malmedy Nr. 96, verfügbar hier: […] in vigilia Natalis Domini dedicatum est hoc oratorium sancti Laurentii levite et martiris in honore ejus et sanctorum Stephani prothomartiris […].
[8] Ebd.: Actum publice in predicta aecclesia in sollempni nocte natalis domini.
[9] Ebd.: […] [C]um ibi agitur statio […].
[10] Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich Nr. 188, ed. von J. Schweizer/P. Escher, verfügbar hier: […] notavi diem XII. natalis domini, id est pridie non […].
[11] Cartulaire de l’Abbaye de Redon en Bretagne [832–1124], Nr. 135, verfügbar hier: […] Deinde ad tercium VII. annos et I. ebdomadem, id est, ipsa ebdomas a Nativitate Christi usque ad kal. ianuarii; et fuit hoc factum in VI. feria, a Nativitate Domini, et fuit Nativitatem Domini die dominica […].
[12] Urkundenbuch der Abtei Sanct Gallen (Ed. Wartmann) Nr. 29, verfügbar hier: […] [S]ic nobis conplacuit, ut annis singolis de festivitate in festivitate natale Domini, quod est in mense decembri, censum ad ipsa eclesia sancti Galloni vel rectores eius exsolvere debias, id est trigenta siclas cirvisa et quaranta panis, friscincas tremissale et pullus duos.
[13] So im Gütertausch samt Prekarie der Abtei Prüm, Urkundenbuch zur Geschichte der mittelrheinischen Territorien, ed. von H. Beyer, 120; zahlreich auch im Güterverzeichnis selbiger Abtei, ebd. Nr. 135 und Rheinisches Urkundenbuch, ed. Wispinghoff, Nr. 212. Letztere Urkunden verlangt sieben Bachonen Fleisch pro Jahr, die nochmals unter einzelnen Festtagen aufgeteilt werden. Für das Weihnachtsfest sind drei Bachonen vorgesehen. Dazu beinhaltet die Datenbank auch Traditiones Wizenburgenses (Ed. Glöckner) Nr. 136, die vier Denare als zum Weihnachtsfest gegebenen Prekariezins bestimmt.
[14] Recueil des chartes de l’abbaye de Stavelot-Malmedy, Nr. 23, verfügbar hier: […] [N] isi ex denariis X sol. Pro remedio anime domini mei supradicti regis atque unaquaque Dominice nativitatis. Eine unwahrscheinliche, aber mögliche Deutung wäre hier der Geburtstag des Königs anstelle des Weihnachtsfestes. Diese Lesart der Urkunde würde den Dank für die vormalige Schenkung des Landstückes durch Pippin weit stärker betonen.
[15] Cartulaire de l’abbaye de Gorze, Nr. 11, verfügbar hier.
[16] Cartulaire de l’abbaye de Gorze, Nr. 19, verfügbar hier.
[17] Benedikt von Anianes De concordibus regularum, L III: Placuit etiam Patribus a die Natalis Domini usque ad circumcisionem solemne tempus efficere, licentiamque vescendi habere.
[18] Goetz, Hans-Werner: Kirchenfest und weltliches Alltagsleben im früheren Mittelalter, in: Mediaevistik 2 (1989), S. 123-171, hier S. 150.
[19] Geschichte der Grundherrschaft Echternach im Mittelalter (Ed. Wampach) , Nr. 4, verfügbar hier: Isti toti denominati annis singulis unusquisque eorum in luminaribus unam libram cerae ad supradicta loca sanctorum […] ad nativitatem Domini reddere vel dissolvere studeant.
[20] De oudste particuliere oorkonden van Werden (Ed. Blok) Nr. 16, verfügbar hier.
[21] Cartulaire de l’Abbaye de Redon en Bretagne [832–1124], Nr. 181, verfügbar hier: [N]isi unam candelam III. denarios valentem, in vigilia Domini Nativitatis, ad Sanctum Salvatorem.
[22] Codice Diplomatico Langobard I,63, verfügbar hier.
[23] Die Urkunden Karls des Großen, 254, verfügbar hier.
[24] Traditiones Wizenburgenses (Ed. Glöckner) Nr. 136, verfügbar hier; Die Traditionen des Hochstifts Freising (Ed. Bitterauf), Nr. 430, verfügbar hier.
[25] Die Traditionen des Hochstifts Freising (Ed. Bitterauf), Nr. 404, verfügbar hier.
[26] Urkundenbuch der Abtei Sanct Gallen (Ed. Wartmann) Nr. 104, verfügbar hier.
[27] Zitiert nach der Lutherbibel 2017. In Hieronymus, Biblia Sacra Vulgata, hg. von Beriger, Andreas et al.: Jes. 9,2: Populus qui ambulabat in tenebris vidit lucem magnam habitantibus in regione umbrae mortis lux orta est eis. Das Volk, das im Dunkeln ging, hat ein großes Licht erblickt; denen, die im Bereich des Schattens des Todes wohnten, ihnen ist das Licht aufgegangen.
[28] Zitiert nach der Lutherbibel 2017. In Hieronymus, Biblia Sacra Vulgata, hg. von Beriger, Andreas et al.: Ps. Heb. 26,1a: Dominus lux mea et salutare meum quem timebo. Der Herr ist mein Licht und meine Rettung; ihn werde ich fürchten.
Einführende und weiterführende Literatur:
Bieritz, Karl-Heinrich: Das Kirchenjahr: Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart, München 2014, S. 133-156.
Esders, Stefan: Die Formierung der Zensualität: Zur kirchlichen Transformation des spätrömischen Patronatswesens im früheren Mittelalter, Ostfildern 2010.
Fouracre, Paul: Eternal light an earthly concerns: Belief and the shaping of Medieval Society, Manchester 2021.
Goetz, Hans-Werner: Kirchenfest und weltliches Alltagsleben im früheren Mittelalter, in: Mediaevistik 2 (1989), S. 123-171.
Lumma, Lib. Olaf: Feiern im Rhythmus des Jahres: Eine kurze Einführung in christliche Zeitrechnung und Feste, Regensburg 2016, S. 132-140.