Die Sprache der Formeln von Angers
26. November 2018
Die Sprache der Formeln von Angers (pdf)
Christoph Walther
Die Formelsammlung von Angers (Formulae Andecavenses) hält für jeden, der sich für Sprache interessiert, einen besonderen Schatz bereit. Eine Handschrift der Hessischen Landesbibliothek in Fulda (D1) überliefert auf fol.136r-184r eine Sammlung von 65 Textstücken aus der namensgebenden civitas im heutigen Département Maine-et-Loire. Es handelt sich um anonymisierte Musterdokumente, die auf echte Privaturkunden vom Ende des 6. Jahrhunderts zurückgehen1. Diese Formeln präsentieren uns eine kaum stilisierte Version dessen, was man in Angers als „Alltagssprache“ verstanden haben dürfte. Es handelt sich um das berüchtigte „Merowinger-Latein“. „Die Vorstellung von der finstersten Entartung des Lateinischen in diesen Jahrhunderten verbindet man mit dem Namen der fränkischen Merowinger“, schreibt Wilfried Stroh in seiner populären Lateingeschichte und hat damit nicht Unrecht2. Das Bild des wilden „germanischen“ Barbaren prägt noch immer die öffentliche Wahrnehmung dieser Jahrhunderte, die zwischen römischer Antike und Karolingischem Kaisertum liegen3. Insbesondere der Umgang mit der lateinischen Sprache wird hier gerne als Gradmesser für die vermeintliche Primitivität dieser „Dark Ages“ herangezogen4. Obwohl die Sprachwirklichkeit des frühmittelalterlichen Galliens seit über 100 Jahren von Philologen erforscht wird5 und einschlägige Handbücher einen hervorragenden Überblick zur nachantiken Sprachentwicklung des Lateins bieten6, halten sich hartnäckig Vorurteile. Latein aus dem merowingischen Frankenreich gilt bei vielen als exemplarische Bruchlinie, „an der Spätantike, Christentum und germanisches Barbarentum besonders hart aufeinander trafen“, wo man in einem „primitiven Stil“ „Elementares blockhaft zur Wiedergabe brachte“7. Dass das Latein dieser Zeit in einer steten Wechselbeziehung mit dem sich ausbildenden Romanischen steht und somit gerade von der Lebendigkeit der Sprache im 6., 7. und 8. Jahrhundert zeugt, wird dabei ignoriert oder zugunsten einer negativen Bewertung der Merowingerzeit gerne übersehen8. Gerade die enge Beziehung von geschriebener mit gesprochener Sprache ist ein besonderes Kennzeichen merowingischer Latinität. Die Realität der lateinischen Sprache im merowingischen Gallien unterscheidet sich damit deutlich von der sprachkonservativen Haltung späterer Epochen, in der Schriftsprache und gesprochene Sprache sich immer weiter voneinander lösen sollten9.
Im Gegensatz zur sonstigen Urkundenüberlieferung, die sich zumeist auf königliche Schenkungen an Kirchen und Klöstern beschränkt, bewahren die Formeln von Angers eine ganze Reihe von Privatdokumenten, wie Schuldscheinen oder Verkaufsschreiben, die auf der lokalen Ebene der civitas anzusiedeln sind. Sie bieten uns Einblick in eine Welt, die weit von Königen, Hausmeiern und Bruderkriegen entfernt war: Menschen streiten sich wegen gestohlener Gegenstände (Angers 26), nehmen ein Darlehen auf (Angers 22) und lassen sich scheiden (Angers 57). Die Stücke zeigen, wie tief Schriftlichkeit und der Umgang mit Dokumenten auch bei den vermeintlichen Barbaren des Frühmittelalters noch im Alltag verwurzelt waren. Angesichts des praktischen Charakters vieler Stücke, bei denen eine dauerhafte Aufbewahrung niemals intendiert war, dürfen wir davon ausgehen, dass die Sprache in denen sie abgefasst wurden nur wenig bis gar nicht literarisch durchformt wurde. Das Ziel war eine allgemeine Verständlichkeit; der Rezipientenkreis ging weit über die Zirkel gelehrter Männer hinaus, die wir in der Literaturproduktion der Zeit erfassen können. Man schrieb so, wie man sprach. Anhand der Dokumente können wir nun einige Phänomene beobachten, die offenbar typisch für die Loire-Region waren und anhand derer wir einen Einblick in die Sprachwirklichkeit der Menschen von Angers gewinnen können. Bei dieser Betrachtung dürfen wir nicht vergessen, dass es sich bei Abweichungen vom klassischen Standard nicht um Fehler sondern um „Sprachtatsachen“ handelt, die wir akzeptieren müssen und zu erklären versuchen. Im Frühmittelalter gab es keine derart verbindliche „richtige“ Orthographie, wie wir sie heute in Form normsetzender Wörterbücher und Institutionen wie dem Duden oder der Académie française kennen. Es galt vereinfacht auch für die Schreibweise eines Wortes: „geschrieben wie gesprochen“. Bekanntestes Beispiel, das wir so ebenfalls in Angers finden, ist die bereits in der römischen Spätantike aufkommende Schreibung von ci für ti (z.B. racio statt ratio „Vernunft“), die sich nur erklären lässt, wenn ci und ti gleich gesprochen wurden; c und t wie im Deutschen vor einem hellen Vokal also assibiliert wurden10. Das Ganze wird aber dadurch kompliziert, dass trotz allem ein Bewusstsein für die traditionelle römische Orthographie vorhanden war, die zu einem gewissen Grad durchaus normierend wirkte. Im Wissen um mögliche Fehler, die durch eine zu starke Orientierung am gesprochenen Wort in die Schriftsprache eindringen konnten, erschuf man wieder neue Varianten und Schreibweisen, indem man vermeintliche Fehler korrigierte (so wurde officium eben häufig als offitium geschrieben). In Angers scheint beispielweise das anlautende h wie im modernen Französisch bereits stumm gewesen zu sein, denn es fällt oft weg. Man findet z.B. die Form abeas für habeas „du sollst haben“ (Angers 58). Doch man wusste um diese potentielle Fehlerquelle, an anderer Stelle erhält aderant ein zusätzliches h und wird zu adherant (Angers 50). Abweichungen vom „klassischen“ Standard waren also in beide Richtungen möglich.
Betrachtet man die Formeln von Angers genauer, fallen sofort weitere scheinbare Rechtschreibfehler ins Auge. Regelmäßig werden beispielsweise e und i vertauscht oder man schreibt u für o und umgekehrt. Es handelt sich dabei um sogenannte Vokalismen: Die Aussprache der Vokale hatte sich soweit angenähert, dass sie ununterscheidbar waren11. So wird in Angers aus der epistula regelmäßig die epistola (u.a. Form.And.3, Form.And.5), anno wird zu annu (Angers 34) und diversa zu deversa (Angers 37). Vergleichbare Schwierigkeiten findet man auch bei Konsonanten12. Neben Unsicherheit im Umgang mit h begegnet uns in Angers ein Hang dazu, die „weichen“ Konsonanten d und g durch t und c zu ersetzen. Auch das auslautende m wurde nasaliert, verstummte zusehends und verwischte so den Unterschied zwischen -um und -o, -em und -e/-i13. Es ließen sich noch zahlreiche weitere Beispiele dafür anführen, wie sich die veränderte Aussprache in den Formeln niederschlug. Den „alten Feind“ hostis antiquus konnte man beispielsweise auch als austes anticus schreiben (Angers 33), ohne dass sich das Gesagte änderte.
Das Latein der Formeln von Angers war in so hohem Maße von der sich verändernden Aussprache geprägt, dass mit den Schreibvarianten sogar scheinbare Grammatikfehler einhergehen. Durch eine Austauschbarkeit von e und i verschwimmen z.B. die Grenzen zwischen Dativ und Ablativ, Singular Genitiv und Plural Nominativ bzw. Akkusativ. Durch das Verstummen des m fielen Akkusativ und Ablativ im Singular zusammen. Als Folge stehen scheinbar unterschiedliche Wortformen nebeneinander und die für uns gewohnte Trennung der Fälle begann optisch zu verschwimmen. Im Satz Eveniens illi et germanos suos illi Andecavis civetate ante vero inluster illo comite vel reliquis raciniburdis (Angers 50), finden wir beispielsweise nicht weniger als acht graphische Abweichungen vom klassischen Standard. Beachtet man die Variationsmöglichkeiten, erhält man jedoch einen verständlichen Text: Eveniens ill<e> et german<u>s su<u>s ill<e> Andecavis ciu<i>tate ante v<i>ro i<l>lust<re> illo comite vel reliquis raciniburdis. „Der Soundso und sein Bruder der Soundso kamen in die Stadt Angers vor den Grafen, den vir illuster Soundso und die übrigen Rachinbürgen“. Durch die Variabilität der Schreibweise wurde also die grammatikalische Funktion nicht beeinträchtigt. Die Wendung contra parentes meos konnte nun auch contra parentis meus (Angers 1) geschrieben werden, ohne dass sich die Bedeutung an dieser Stelle veränderte. Ein Akkusativ-Objekt blieb auch weiterhin ein Akkusativ-Objekt, das in seiner äußeren Gestalt lediglich das Aussehen eines Dativs oder Ablativs annehmen konnte. Wir sehen hier jene Entwicklung, die schließlich zum Verlust der unterschiedlichen Fälle in den romanischen Sprachen führen sollte14. In Fällen, wo die fehlende graphische Unterscheidung von Fällen zu Verständnisproblemen führen musste, umging man das Problem in Angers von vornherein durch den Gebrauch einer anderen geeigneten Form. Bei ipse/ipsi z.B. durch den Gebrauch der Genitivform ipsius anstelle des Dativs ipsi analog zur a-Deklination, bei der Genitiv und Dativ im Singular dieselbe Endung besitzen: Sic visum fuit ipsius abbati … „Unter solchen Umständen erschien es demselben Abt gut…“ (Angers 10).
Dass derartige Varianten für die Menschen in Angers in einem solchen Ausmaß akzeptabel waren, dürfte eine Folge der besonderen Kommunikationssituation gewesen sein, die wir für die zugrunde gelegten Dokumente annehmen dürfen. Zentrales Ziel war, wie bereits erwähnt, eine möglichst einfache, d.h. für jedermann verständliche Fixierung eines vollzogenen Rechtsaktes. Dieses Bemühen äußerte sich in verschiedenen Zugeständnissen an die Empfänger bzw. Auftraggeber der Dokumente. Die Angleichung im Lautstand an die gesprochene Sprache, dürfte neben dem Sprachempfinden der Schreiber sicherlich auch der Praxis geschuldet sein, Urkunden durch öffentliches Verlesen Rechtskraft zu verleihen15. Daneben finden wir weitere Angewohnheiten, die dem klassischen Sprachstandard zuwider laufen, aber das Verständnis der Texte erhöht haben dürften. Da ist zum einen das Bemühen um „graphische“ Kongruenz. Wann immer es möglich war, versuchte man zusammengehörige Wörter durch gleiche Endungen zu kennzeichnen. Für „Nachbarn, die ringsum leben“ vicenos circa manentes, schrieb man vicinis circa manentis (Angers 28). Auch die Bildung der Vergangenheitsform mit (h)abere „haben“ als Hilfsverb oder Konstruktionen mit de für Genitiv hatten explikativen Charakter und lassen sich bis in die romanischen Sprachen verfolgen16. Verknappungen des Ausdrucks, die zu Lasten einer allgemeinen Verständlichkeit gingen, wurden durch deutlichere Formulierung ersetzt, deren Inhalt auch Rezipienten mit weniger guten Lateinkenntnissen problemlos erfassen konnten. Beispielsweise nutzte man in Angers in Abgrenzung zum flektierten Verb videri mit Infinitiv, anstelle von Partizipialkonstruktionen mit dem Partizip Präsens Aktiv.
Aufgrund dieser Eigenheiten galt die Sprache der Formeln von Angers häufig als „das schauderhafteste Latein, was man sich vorstellen kann“17. Doch beachtet man die besonderen Umstände und das Umfeld, in dem die Dokumente entstanden, und behält die orthographischen Variationsmöglichkeiten im Hinterkopf, stellt man zwar fest, dass sich die Trennung zwischen Romanisch und Latein bereits in der Aussprache und einigen Konstruktionen ankündigt, doch die „Geschäftssprache“ des Alltags ist noch immer Latein. Eindeutig „barbarische“ bzw. fränkische Einflüsse sehen wir nur bei Rechtsbegriffen und Bezeichnungen für Objekte, die keine lateinische Entsprechung hatten, wie sambuca („Reisewagen für Frauen“, Angers 1) oder solsadium („formal Feststellung, dass die Gegenpartei einer Rechtspflicht nicht nachkam“ (Angers 12). Von illiteraten Barbaren finden wir hingegen keine Spur. Was bleibt, ist ein umständliches und durch seinen Variantenreichtum sperriges, aber trotzdem gut verständliches Latein. „Das schauderhafteste Latein, was man sich vorstellen kann“, ist besser als sein Ruf.
1 Für die Handschrift Fulda, Hessische Landesbibliothek, D1 vgl. CLA 1199. Zur Sammlung und ihrer Datierung A. Rio, Legal Practice and the Written Word in the Early Middle Ages. Frankish Formulae, c.500-1000, Cambridge u.a. 2009, S. 67-77. Für die Einteilung W. Bergmann, Die Formulae Andecavenses, eine Formelsammlung auf der Grenze zwischen Antike und Mittelalter, in: Archiv für Diplomatik 24, 1978, S. 1-53, hier S. 3. Die Texte sind ediert bei K. Zeumer (Ed.), Formulae Merowingici et Karolini aevi, Hannover 1882 (= MGH Formulae [1]), S. 1-31.
2 W.Stroh, Latein ist tot, es lebe Latein! Kleine Geschichte einer großen Sprache, Berlin 2007, S. 142.
3 In einem beeindruckenden Maße habe sich hier romantische Vorstellungen des 19. Jahrhunderts erhalten, wie sie schon Felix Dahn in seinem Historienroman Ein Kampf um Rom 1876 dem Publikum präsentierte. Zu den Problemen dieses Konzeptes J. Jarnut, Germanisch. Plädoyer für die Abschaffung eines obsoleten Zentralbegriffes der Frühmittelalterforschung, in: G. Dilcher u.a. (Hgg.), Leges - Gentes - Regna. Zur Rolle von germanischen Rechtsgewohnheiten und lateinischer Schriftkultur, Berlin 2006, S. 69-78.
4 H.-H. Kortüm, Le style – c’est l’époque? Urteile über das „Merowingerlatein“ in Vergangenheit und Gegenwart, in: Archiv für Diplomatik 51, 2005, S. 29-48; hier S. 34f.
5 M. Bonnet, La latin de Grégoire de Tours, Paris 1890, C. C. Rice, The Phonology of Gallic Clerical Latin After the Sixth Century. An Introductory Historical Study Based Chiefly on Merovingian and Carolingian Spelling and on the Forms of Old French Loan-Words, Cambridge Ma, 1902.
6 P. Stotz, Handbuch zur lateinischen Sprache des Mittelalters, 5 Bde., München 1996-2004 (= Handbuch der
Altertumswissenschaft 2,5).
7 G. Scheibelreiter, Die barbarische Gesellschaft. Mentalitätsgeschichte der europäischen Achsenzeit 5.-8. Jahrhundert, Darmstadt 1999, S. 60.
8 R.Wright, Late Latin and Early Romance in Spain and Carolingian France, Liverpool 1982 vertritt sogar eine „one norm Proto-Romance hypothesis“, die keine Trennung von Latein und Romanisch bis ins Hochmittelalter kennt.
9 H. Berschin/W. Berschin, Mittellatein und Romanisch, in: Zeitschrift für romanische Philologie 103, 1987, S. 1-19; hier S. 15f.
10 Stotz, Handbuch zur lateinischen Sprache des Mittelalters 3 (1996), VII, §182.1f., S. 220.
11 Noch immer Grundlegend für die Phonetik des gesprochenen Lateins sind die umfangreichen Untersuchungen von H. E. M. Schuchardt, Der Vokalismus des Vulgärlateins. 3 Bde., Leipzig 1866-1868. Einen knappen Überblick über die Entwicklung des Sprechlateins im französischen Raum bietet speziell H. Berschin/J. Felixberger/H. Goebl, Französische Sprachgeschichte, Hildesheim 22008, S, 66-68.
12 Zum Konsonantismus im Sprechlatein in Gallien wieder Berschin/Felixberger/Goebl, Französische Sprachgeschichte (2008), S. 68-72.
13 Eine Schwäche des auslautenden m ist für das gesprochene Latein bereits in klassischer Zeit nachweisbar; dazu M. Leumann, Lateinische Laut-und Formenlehre (Lateinische Grammatik von Leumann-Hoffmann-Szantyr Bd. 1), München 1977(= Handbuch der Altertumswissenschaft 2,2) S. 223f. und Stotz, Handbuch zur lateinischen Sprache des Mittelalters 3 (1996), VII, §245, S. 283f.
14 H. Solin, Zum Akkusativ als Universalkasus im Lateinischen, in: J. Härmä/E. Suomela-Härmä/O. Välikangas (Hgg.), L'art de la philologie. Mélanges en l'honneur de Leena Löfstedt, Helsinki 2007 (= Mémoires de la Société Néophilologique de Helsinki 70), S. 251-256; hier S. 251 und G.Rohlfs, Vom Vulgärlatein zum Altfranzösischen. Einführung in das Studium der Altfranzösischen Sprache, Tübingen 1968 (= Sammlung kurzer Lehrbücher der romanischen Sprachen und Literaturen 15), S. 30-32.
15 Eine Praxis, die der Formelsammlung selbst bestätigt wird: Angers 1 umfasst neben zwei Dokumenten auch ein Protokoll über die Aufnahme von Dokumenten in die sogenannten gesta municipalia. Dabei ist der entscheidende Akt nicht etwa die Übergabe der Dokumente, sondern das öffentliche Verlesen vor der städtischen Kurie durch einen Schreiber.
16 Für eine Übersicht E. Slijper, De formularum Andecavensium disputatio, Amsterdam 1906, S. 112 und 117f.
17 „Die Sprache der Andecavenses, deren oft korrumpierten Text der Herausgeber [Zeumer] in scharfsinnigster Weise verbessert hat, ist das schauderhafteste Latein, was man sich vorstellen kann“ B. Krusch, Rezension «Monumenta Germaniae historica. Legum Sectio V. Formulae Merowingici et Karolini aevi. Pars prior. Ed. Karolus Zeumer. Hannoverae, Impensis bibliopolii Hahniani. 1882», in: Historische Zeitschrift 51, 1883, S. 512-519. Zuvor hatte sich bereits Zeumer im Vorwort seiner Edition überaus negativ über die Sammlung geäußert (S. 3): „Sermonem non solum valde a vera Latinitate abhorrere, sed prorsus vulgarem esse, nemo non videt“.